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EnergieGenossenschaft Schwerte eG

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die EnergieGenossenschaft Schwerte eG setzt sich in Schwerte aktiv für die Erzeugung erneuerbarer Energien ein. Bürgerinnen und Bürger schließen sich zusammen, werden aktiv für den Klimaschutz und bringen die dezentrale Energiewende in der Stadt Schwerte voran.

„Energiegenossenschaften geben Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, vor Ort in Energieprojekte zu investieren und so ihren Beitrag zu der Energiewende, dem Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region und zum Klimaschutz zu leisten. Die Energie in Bürgerhand hat viele Vorteile: Bürgerinnen und Bürger werden Mitbesitzer der Energieanlagen und beteiligen sich an einer verantwortungsvollen Geldanlage mit attraktiver Rendite. Ein weiterer wichtiger Aspekt dabei: Die Wertschöpfung bleibt vor Ort." 

Eveline Lemke; von 2011 bis 2016 Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz

Menschen gründen Genossenschaften, weil sie so gemeinsame Ziele leichter erreichen. Die Ziele können ganz unterschiedlicher Art sein: wirtschaftlich, sozial, kulturell. Die eingetragene Genossenschaft bringt engagierte Menschen zusammen. Genossenschaften sind vielfältig, bei der EnergieGenossenschaft Schwerte eG steht die technologieoffene Erzeugung erneuerbarer Energien im Fokus.

Gute Gründe für eine Genossenschaft

  • Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein und ausschließlich verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.
  • Die Geschäftstätigkeit der EnergieGenossenschaft Schwerte eG richtet sich auf die Erzeugung erneuerbarer Energien und die Sensibilisierung der Stadtgesellschaft in den Bereichen lokaler Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
  • Die eingetragene Genossenschaft ist eine demokratische Rechts- und Unternehmensform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Strukturelle Veränderungen sind nur mit Dreiviertel-Mehrheiten möglich. Das verleiht der eingetragenen Genossenschaft eine große Stabilität.
  • Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist für viele ganz unterschiedliche Zwecke geeignet, sie ist flexibel und praktisch zu handhaben. Der Ein- oder Austritt erfolgt unbürokratisch, zum Nominalwert und ohne Notar oder Unternehmensbewertungen.
  • Mitglieder der EnergieGenossenschaft Schwerte eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung.
  • Mitglieder einer Genossenschaft haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens.
  • Die Genossenschaft ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Die Pflichtprüfung nach dem Genossenschaftsgesetz gibt den Mitgliedern Sicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft.
  • Die Genossenschaft ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.

In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Dabei soll die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder aus eigener Kraft und nicht durch Unterstützung Dritter bzw. des Staates gelingen. Die Genossenschaft wird von Personen geführt (Vorstand und Aufsichtsrat), die selbst Mitglied der Genossenschaft sind. Die grundsätzlichen Entscheidungen werden in der Genossenschaft in der Generalversammlung der Mitglieder getroffen. (Quelle: genossenschaften.de)

Die EnergieGenossenschaft Schwerte eG startet mit dem Erwerb einer eigenen PV-Aufdachanlage mit einer Leistung von rund einem Megawatt. Damit lassen sich bis zu 800.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen.

Die EnergieGenossenschaft Schwerte eG prüft technologieoffen mögliche Beteiligungen an weiteren oder die Errichtung weiterer regenerativen Erzeugungsanlagen.

Das erste Projekt startet sehr zeitnah, wir möchten zum 01.01.2025 am Netz sein. Die Partnerschaft mit den Stadtwerken ermöglicht hier die zeitnahe, verbindliche und lieferbare Bestellung und den Abruf der Technik.

Natürliche Personen können die Mitgliedschaft in der EnergieGenossenschaft Schwerte eG beantragen.

Ja, laut Satzung ist das möglich.

Der Beitritt erfolgt mit einer schriftlichen Beitrittserklärung und der Zeichnung von Genossenschaftsanteilen.

Formulare dafür finden Sie im Downloadbereich der Website der EGS.

Wir beteiligen jetzt für das erste Projekt so viele Anteilseigner wie möglich, um eine breite Beteiligung in der Genossenschaft zu ermöglichen. Wenn das erste Projekt mit Eigenkapital ausgestattet ist, nehmen wir erstmal keine weiteren Mitglieder auf, da wir kein Geld ohne Ertrag aus regenerativen Anlagen verzinsen wollen.

Sobald weitere Projekte dazu kommen, entscheiden wir neu, auch mit den dann erforderlichen Entscheidungen in der Mitgliederversammlung. Also ist eine zeitnahe Beitrittserklärung von Vorteil.

Der Mindestbeitrag beträgt aktuell 500 Euro (1 Anteil). Natürlich kann man sich auch für weitere Anteile bewerben. Die werden dann, wenn sie vorhanden sind, zugeteilt.

Wer mehrere Anteile angeboten hat, wird man selbstverständlich bei Abruf der zusätzlichen Anteile informiert und beteiligt.

Die erste Ausschüttung erfolgt im Jahr 2026 nach der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung in der Mitgliederversammlung.

Nein, über die Ausschüttung einer Dividende entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Höhe ist immer vom Jahresüberschuss abhängig. Im ersten Geschäftsjahr nach Erstellung der ersten Anlage wird eine Rendite von etwa drei Prozent erwartet.

Nein, Mitglieder werden zu Miteigentümern, die an den gemeinsamen Projekten teilhaben. Eine Beteiligung an einzelnen Projekten ist nicht möglich.

Nein, es gilt: Ein Mitglied eine Stimme. Das sorgt auch dafür, dass kapitalträchtigere Investoren nicht am Ende die Genossenschaft beherrschen oder gar übernehmen können.

Die Genossenschaft bestimmt die Projekte, die sie umsetzen will, oder an denen sie sich beteiligt. Für die einzelnen Projekte werden aber kaufmännische und technische Betriebsverträge mit den Projektgesellschaften der Schwerter Strom-Management GmbH abgeschlossen. Die kümmern sich dann um professionelles technisches und wirtschaftliches Know-how. 

Niemand muss mit seinem Privatvermögen haften. In unserer Satzung ist festgelegt, dass eine Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen ist. Für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen.

Generell gehen wir verantwortungsbewusst mit den Anteilen um. Für die Zukunft kann aber kein absolutes Versprechen gegeben werden. Die Einlage wird zum Eigenkapital der Genossenschaft und kann bei Insolvenz verloren sein. Die Genossenschaft ist aber die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.

Laut Satzung kann ein Mitglied jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch einen schriftlichen Vertrag auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber Mitglied ist oder Mitglied wird. Aufgrund der langfristigen Projekte ist eine Kündigung der Anteile nach 5 Jahren möglich.

Nein, ich benötige kein Bankdepot.

Nein, denn die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist keine Spende. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft werde ich Miteigentümer der Genossenschaft. Die EnergieGenossenschaft Schwerte eG ist nicht gemeinnützig im Sinne des Finanzamtes und kann deshalb keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

Alle Zahlungen gelten als Gewinnausschüttungen, nicht als Zinsen. Sie sind zu versteuern. Durch die Abgeltungsteuer gilt seit dem 1. Januar 2009 ein allgemeiner Steuersatz von 25 Prozent auf Dividenden, auch solche aus Genossenschaftsanteilen. Zusätzlich müssen die AnlegerIinnen derzeit 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, die direkt abgeführt wird. Anleger, deren Grenzsteuersatz deutlich über dem Satz der Abgeltungsteuer liegt, zählen zu den Gewinnern der Reform. (Sie müssen also nicht noch einmal zusätzlich Steuern zahlen.)

Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann die Differenz über die Steuererklärung zurückfordern. Der Kapitalertragsteuer-Freibetrag beträgt seit 2023 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro für Paare. Höhere Werbungskosten können dann nicht mehr angesetzt werden.

Ja.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind ehrenamtlich tätig und erhalten kein Honorar.

Die Stadtwerke erhalten über Betriebsführungsverträge eine Erstattung ihres Aufwandes mit sehr moderatem Aufschlag.